Ratgeber Mietrecht: Grundlegendes zum Mietrechtaudiotipp
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Deutschland ist ein Mieterland: Ungefähr die Hälfte der Menschen wohnt in unserem Land zur Miete. In besonders begehrten Universitäts- und Großstädten liegt der Mieteranteil noch deutlich höher, in Berlin beträgt er über 85 Prozent. Die Wohnung ist der Mittelpunkt unseres Lebens. Sie ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern der Raum, in dem wir unser Leben nach unseren Vorstellungen gestalten können.
Wegen dieser besonderen Bedeutung der Wohnung hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in einem Beschluss klargestellt, dass das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung wie das Eigentumsrecht des Vermieters grundrechtlichen Schutz aus Artikel 14 Grundgesetz genießt. Der Gesetzgeber steht daher stets vor der Aufgabe, die Interessen von Mieterinnen und Mietern auf der einen Seite sowie der Vermieterinnen und Vermieter auf der anderen Seite in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Zudem muss sich das Mietrecht auf unterschiedlichen Märkten, also in der Stadt wie auf dem Land, sowie hinsichtlich unterschiedlicher Vermieterstrukturen, also sowohl bei Privatvermietern als auch bei großen Wohnungsgesellschaften, bewähren.
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