Welche Schulpsychologie für Zürich?: Beiträge zu einer Neukonzeption der schulpsychologischen Versorgung im Kanton ZürichAndrej Mili?
Taschenbuch
Der Anstoß für diese Abhandlung ging vom Parlament des Kantons Zürich aus. Dort reichte am 23. September 1996 eine Gruppe von Parlamentariern um Hanspeter Amstutz eine Motion ein. Darin wurde die Regierung aufgefordert, die Schulpsychologie nach einem zeitgemäßen Konzept neu zu ordnen und sie verbindlich zu regeln. Die Parlamentarier hielten eine Neuordnung der Schulpsychologie für notwendig, da sie ihren damaligen Zustand in mancherlei Hinsicht als unbefriedigend einschätzten. Die Motion ( Amstutz & Mitunterzeichnende, 1996) lautete wie folgt: Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein zeitgemäßes schulpsychologisches Angebot allenfalls im Rahmen der teilautonomen Schulen im ganzen Kanton sicherzustellen. Dabei sollen folgende Punkte rechtlich verbindlich, möglichst auf Gesetzesstufe, geregelt werden: ? Praxisnaher, an einem klaren Berufsbild und den Bedürfnissen der Volksschule orientierter Leistungsauftrag ? Gewährleistung einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen dem Schulpsychologischen Dienst und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst sowie weiteren in der Jugendhilfe tätigen Stellen ? Wahrung der im Datenschutzgesetz definierten Persönlichkeitsrechte ? Organisationskonzept für Trägerschaft und Finanzierung ? Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Einrichten einer fachlichen Aufsicht Begründung: Neben der traditionellen Dienstleistung der Schulpsychologischen Dienste, der Beurteilung von Kindern und Jugendlichen, auf deren Grundlage sonderpädagogische Maßnahmen wie Schulung in Sonderklassen oder Sonderschulen beschlossen werden, verlangen Lehrkräfte, Eltern und Schulbehörden zunehmend psychologische Beratung und Unterstützung für psychosoziale Probleme im Umfeld der Schule. Dazu zählt vor allem eine verstärkte Mitarbeit im Bereich der Sucht- und Gewaltprävention, beim Kinderschutz und bei der Integration von Kindern.
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