Die Mängelhaftung des Letztverkäufers nach neuem Kaufrecht. Zur Benachteiligung des Letztverkäufers durch die Umsetzung der EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf ... und zu den Möglichkeiten ihrer KompensationGreta Ch Kelwing
Taschenbuch
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen, welche die Umsetzung der Richtlinie 1999/44/ E G über den Verbrauchsgüterkauf und die -garantien durch die Schuldrechtsreform auf die Position des sogenannten Letztverkäufers hat, der eine von ihm nicht selbst hergestellte Sache an einen Verbraucher veräussert. Im Verhältnis zu der bis zum 31. 12. 2001 herrschenden Rechtslage sind hier insbesondere als nachteilige Veränderungen hervorzuheben: Die Erweiterung des kaufrechtlichen Mängelbegriffs auf werbliche Äusserungen des Herstellers und auf Montagefehler bzw. fehlerhafte Montageanleitungen, die Haftung für nur geringfügige Mängel, der erweiterte Umfang einer Haftung aus Garantien, die befristete Beweislastumkehr, die verlängerte Verjährung, die zwingende Ausgestaltung verbraucherschützender Normen sowie die Neustrukturierung der Rechtsfolgen einer Mängelhaftung. Im Anschluss daran werden die vom Gesetzgeber neugeschaffenen Regressansprüche §§ 478, 479 B G B im Hinblick darauf untersucht, ob und in welchem Umfang sie dem Letztverkäufer einen angemessenen Rückgriff auf denjenigen ermöglichen, der die Ursache seiner Inanspruchnahme durch den Verbraucher gesetzt hat. Da sich im Ergebnis herausstellt, dass die gesetzgeberische Umsetzung hierzu unzureichend geblieben ist, werden ergänzende Vorschläge unterbreitet, auf welche Weise sich ein effektiver Rückgriff innerhalb der Lieferkette bewerkstelligen liesse - sowohl im Rahmen einer legislativen Modifizierung, wobei hier insbesondere das Modell eines Direktdurchgriffs auf den Hersteller hervorzuheben wäre, als auch durch entsprechende vertragliche Ausgestaltung zwischen den Parteien.
|