Studien zur Evolutorischen Ökonomik IX.: Evolutionsökonomische Grundsatzfragen, Makroökonomik und Institutionen. (Schriften des Vereins für Socialpolitik)Taschenbuch
Die hier abgedruckten Beiträge lassen sich in drei große Themengruppen einordnen. In der ersten Themengruppe mit den Arbeiten von v. Weizsäcker, Beckenbach und Hanappi stehen theoretische und normative Grundsatzfragen der Evolutorischen Ökonomik im Vordergrund. Wie können normative Bewertungen vorgenommen werden bzw. wie kann " Fortschritt" definiert werden, wenn man - wie in der Evolutorischen Ökonomik - der neoklassischen Wohlfahrtsökonomik grundsätzlich kritisch gegenübersteht? Dies ist eines der zentralen Probleme, mit denen sich die Evolutorische Ökonomik seit langem auseinander setzt. Carl Christian von Weizsäcker entwickelt in seinem Beitrag einen eigenen Vorschlag für eine evolutionäre Wohlfahrtsökonomik. Ein weiteres Grundlagenproblem der Evolutorischen Ökonomik stellt die Frage nach dem geeigneten Handlungsmodell dar, der Frank Beckenbach in seinem Aufsatz nachgeht. Gerhard Hanappi setzt sich mit grundsätzlichen Fragen über das Selbstverständnis und die Methodologie der Evolutorischen Ökonomik auseinander. In der zweiten Themengruppe werden mit den Beiträgen von Rainer Voßkamp und Carsten Schreiter grundsätzliche Fragestellungen zur evolutorischen Wachstumstheorie und Makroökonomik aufgegriffen, wobei Voßkamp ein komplexes evolutionsökonomisches Wachstumsmodell in der Tradition von Nelson/ Winter vorstellt und Schreiters Aufsatz als ein Beitrag zur Entwicklung einer Evolutorischen Makroökonomik verstanden werden kann. Mit Fragestellungen im Schnittfeld von Institutionen und Evolutorischer Ökonomik beschäftigt sich eine dritte Themengruppe. Die Theorie der Entstehung und des Wandels von Recht ist bisher relativ wenig ausgearbeitet. Martina Eckardt untersucht kritisch, welchen Beitrag institutionen- und evolutionsökonomische Ansätze für die Erklärung der Erzeugung und Verbreitung von Rechtsinnovationen, für Aussagen über die Akteure, Mechanismen und Determinanten des Rechtswandels sowie zur Frage der Richtung des Rechtswandels. . .
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