Vergaberecht. Die Leistungserbringung in der gesetzlichen KrankenversicherungMatthias Hochholzer
Taschenbuch
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2, 3, Universität Siegen, Veranstaltung: Sozialversicherungsrecht, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie ist die Steigerung des Wettbewerbs im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu realisieren? Gerade in der heutigen Zeit, in der unser Gesundheitssystem immer wieder der Kritik ausgesetzt wird, zu teuer zu sein und gleichzeitig eine Verminderung der Qualität der Leistungserbringung zu verspüren sei, ist nach einer neuen Lösung zu suchen, die das Ideal eines Gesundheitssystems zu erreichen versucht: Die Herstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung, welche auf einem stabilen und gleichzeitig günstigen Kostengerüst steht. Dies soll, so die These des Koalitionsvertrages, unter anderem durch die Schaffung eines stärkeren Wettbewerbs unter den Leistungsträgern und -erbringern erreicht werden. Eine Möglichkeit zur Erreichung dieses Wunsches könnte in der Anwendung des Vergaberechts liegen, welches durch europäische Richtlinien jüngst in das Kartellrecht eingegliedert wurde. Dieses Vergaberecht hat unter anderem das Ziel, der Beschaffung eines öffentlichen Auftraggebers einen wettbewerblichen Charakter zuzuordnen, indem es seine Ausrichtung auf die Leistung, den Preis und die Qualität der beschafften Waren oder Dienstleistungen richtet. Somit haben das Vergaberecht und die gewünschte Entwicklung des Gesundheitssystems den gleichen Tenor. Auf Grund dieser Tatsache ist zu überlegen, ob im Bereich der Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenversicherung die Anwendung des Vergaberechts rechtlich möglich und vor allem empfehlenswert ist. Im Folgenden soll zuerst das Vergaberecht dargestellt werden. Nach einer kurzen geschichtlichen Darstellung folgen die allgemeinen Grundsätze und die Vorschriften zur Anwendbarkeit des Vergaberechts. Im Anschluss wird geprüft, ob das Vergaberecht auf die Leistungserbringung der. . .
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